Wissenschaftsfreiheit – heute? – Michael Bies
Nur eine beständige Infragestellung kann gewährleisten, dass freies wissenschaftliches Handeln an den Universitäten mehr als eine romantische Fiktion ist
In Beantwortungen der Frage, was moderne Universitäten und Wissenschaften sind und sein sollen, spielt der Verweis auf Wissenschaftsfreiheit seit mehr als zweihundert Jahren eine zentrale Rolle. So erklärt – natürlich – Wilhelm von Humboldt 1810, Universitäten sollten allein „der reinen Idee der Wissenschaft“ folgen, wofür es nötig sei, dass „Einsamkeit und Freiheit die in ihrem Kreise vorwaltenden Principien“ sind. Dabei hat Humboldt eine doppelte Freiheit im Blick: die Freiheit gegenüber dem Staat sowie gegenüber Einschränkungen, die sich durch Routinen und institutionelle Verkrustungen innerhalb der Universitäten aufbauen. Mehr als ein halbes Jahrhundert später formuliert Hermann von Helmholtz ähnliche Überlegungen. In seiner Rede Über die akademische Freiheit der deutschen Universitäten betont er 1877, dass gerade die deutschen Universitäten „auf Freiheit gegründet“ seien. Anders als für die englischen und französischen Universitäten sei es deshalb wichtig, dass sie neben den Wissenschaftlern auch den Studenten „aufsichtslose Freiheit“ gewähren, so gern „Staatsmänner“ diese Freiheit auch einschränken würden.
Der Verfall der Wissenschaftsfreiheit?
Die Freiheit, wie Humboldt und Helmholtz sie fordern und beschreiben, wird man an den gegenwärtigen deutschen Universitäten nicht finden. Dass diese heute eine Freiheit gegenüber Eingriffen von Länder oder Bundesebene wie auch gegenüber sich im Inneren vollziehenden Verkrustungsprozessen genießen, wird kaum jemand behaupten; dass sie Studierenden eine „aufsichtslose Freiheit“ schenken, lässt sich in Zeiten von Studienplänen, die nicht erst seit ‚Bologna‘ eng getaktet sind, schwerlich feststellen; und auch, dass sie vornehmlich einer Forschung Raum geben, die zuallererst der „reinen Idee der Wissenschaft“ verpflichtet ist, lässt sich bezweifeln – viel zu sehr scheinen Universitäten inzwischen auf Exzellenz getrimmt, Forschende von Drittmittelerwartungen getrieben zu sein. Doch wäre es zu leicht, diese Diskrepanz zwischen Humboldt, Helmholtz und dem Heute als Anlass zu nehmen, um einen Verfall der Wissenschaftsfreiheit zu beklagen. Denn eine solche Klage ignorierte, dass aus der Rede von akademischer Freiheit nicht folgt, dass es diese tatsächlich auch gegeben hat. In seinem Entwurf einer durch „unbedingte Freiheit“ charakterisierten Universität hat hierauf auch der Philosoph Jacques Derrida hingewiesen und 1998 betont, „so sehr diese Unbedingtheit prinzipiell und de jure die unüberwindbare Kraft der Universität ausmacht, so wenig war sie jemals Wirklichkeit.“ Zudem würde eine solche Klage verdecken, dass es keineswegs eindeutig ist, was Wissenschaftsfreiheit heißen soll, und oft ganz verschiedene Dinge hierunter verstanden wurden. Bezeichnet sie eine Freiheit der Wissenschaften – was auch immer das bedeuten mag – oder der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler? Innerhalb welcher Grenzen soll diese Freiheit gelten und wie sollen diese gezogen werden? Und welchen Status hat Wissenschaftsfreiheit eigentlich? Gehört sie so eng zu Wissenschaft, dass es ohne sie keine modernen Wissenschaften geben kann? Oder ist sie eher ein Ideal, an dem Wissenschaften orientiert sein sollen, auch wenn sie ihm nie ganz gerecht werden können? Oder ist der Bezug von Wissenschaft und Wissenschaftsfreiheit noch loser zu fassen? Dann wäre sie vielleicht als Wert zu begreifen, wie David Graeber ihn definiert hat: als etwas, das Menschen in einer bestimmten Gesellschaft „wollen sollen“. In diesem Fall diente die Rede von Wissenschaftsfreiheit gar nicht mehr der Wissenschaft. Stattdessen läge ihre Bedeutung darin, dass sie es einer sich als liberal verstehenden Gesellschaft erlaubte, sich ihrer selbst zu versichern und sich von anderen, als illiberal begriffenen Gesellschaften abzugrenzen.
"Sie ernst zu nehmen, hieße auch, unablässig nach ihr zu fragen, sie immer wieder aufs Spiel zu setzen"
Mit diesen Fragen soll das so wichtige Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit keineswegs relativiert oder diskreditiert werden – denn das hieße, das Geschäft derer zu betreiben, die dieses Recht in den zurückliegenden Jahren vielerorts, nicht nur in Ungarn und der Türkei, dramatisch eingeschränkt oder gleich einfach ignoriert haben. Es ist umgekehrt: Gerade um Wissenschaftsfreiheit zu erhalten, ist es wichtig zu fragen, was diese unter konkreten Umständen jeweils bedeutet und inwiefern sie dazu taugt, die Verfassung der gegenwärtigen Universitäten und Wissenschaften zu verstehen, vielleicht auch zu verbessern. Denn nur eine solche beständige Infragestellung kann gewährleisten, dass Wissenschaftsfreiheit mehr als eine romantische Fiktion ist.Diese könnte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zwar das willkommene Gefühl geben, dass sie in ihrem Tun einer „reinen Idee der Wissenschaft“ folgen. Eine solche romantische Fiktion der Wissenschaftsfreiheit könnte für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aber auch trügerisch sein, sie vielleicht auch allzu leicht darüber hinwegtrösten, dass ihr alltägliches Handeln möglicherweise stärker von anderen Dingen geprägt ist: von prekären Anstellungsverhältnissen und Karrierehoffnungen, auf Drittmittelgeber zugeschnittenen Forschungsprogrammen, der Bürde bürokratischer Strukturen oder einfach von Überlastung und Zeitnot. Um zu verhindern, dass das große Wort ‚Wissenschaftsfreiheit‘ überstrahlt, was freiem wissenschaftlichen Handeln entgegensteht, reicht es deshalb nicht, von Wissenschaftsfreiheit zu reden. Sie ernst zu nehmen, hieße auch, unablässig nach ihr zu fragen, sie immer wieder aufs Spiel zu setzen – auf die Gefahr hin, sie in den Universitäten und Wissenschaften weniger am Werk zu finden, als einem das lieb wäre.
